Waffen aus dem Nachlass eines Verstorbenen stellen für die Erben oft ein großes Problem dar. Rein waffenrechtlich dürfen diese Waffen nicht einfach so behalten werden, da die Erben in der Regel keine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Erwerbsberechtigung besitzen.
Es bedarf einer Waffenbesitzkarte, die nicht nur von Sportschützen und Jägern beantragt werden kann, sondern auch von Erben von Waffen, um so die notwendige Erwerbsberechtigung zu erhalten. Mit so einer Waffenbesitzkarte dürfen diese Waffen dann legal erworben werden.
Ohne ein Bedürfnis, wie es z.B. Jäger oder Sportschützen geltend machen können, müssen die geerbten Waffen jedoch mit einem Blockiersystem gesichert werden, damit mit diesen Waffen nicht geschossen werden kann.
Alternativ können die Waffen auch vernichtet werden, was aber häufig einen großen Wertverlust bedeutet.
Der unbedachte Verkauf der Waffen aus dem Nachlass, um diese einfach schnell los zu werden, wäre eine Straftat, wenn man sich nicht strikt an die gesetzlichen Vorgaben hält. Um gute Angebote für den Verkauf zu finden, benötig es manchmal auch einfach nur ein wenig Zeit.
Wir bieten den Service der Abholung und Einlagerung von Erbwaffen und geben Ihnen so die notwendige rechtliche Sicherheit und Zeit, um sich für eine der Optionen zu entscheiden und die notwendigen Formalien zu erfüllen.
Die Waffen werden bei uns sicher in einem Tresor gesetzeskonform gelagert. Sie können uns mit dem Verkauf der Waffen beauftragen, für die wir Ihnen auch gerne ein Angebot machen, oder Sie können, ohne Zeitdruck, die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, um die Waffen selbst behalten zu können.